Allgemeine Informationen

Ein Sachkundenachweis muss in Deutschland vorgelegt werden, wenn der Hund z.B. eine gewisse Größe und Gewicht erreicht, er zu den sogenannten Listenhunden zählt oder wenn der Hundehalter noch keine Hundeerfahrung hat.
Als Listenhunde werden Hunderassen bezeichnet, bei denen die Vermutung besteht, dass sie gefährlich sein können. Die Halter dieser Hunderassen müssen eine Sachkundeprüfung ablegen. Diese kann auch Hundehaltern auferlegt werden, deren Hund nicht zu den Listenhunden zählt, aber auffällig wurde, weil er jemanden gebissen hat.

Wer braucht einen Sachkundenachweis

Ein Sachkundenachweis ist nicht immer zwingend erforderlich, da jedes Bundesland eine eigene Regelung hat. Deshalb ist es sinnvoll, sich vor dem Anschaffen eines Hundes bei der zuständigen Landestierärztekammer zu erkundigen, welche Regeln in deinem Bundesland gelten.


Grundsätzlich gilt aber, wer als Hundetrainer arbeiten will, muss beim zuständigen Veterinäramt einen Antrag stellen und bei einem zertifizierten Prüfer einen Sachkundenachweis ablegen. Das gleiche gilt auch für Hundezüchter.
Der Sachkundenachweis darf aber nicht als Synonym für den Hundeführerschein verwendet werden. Dieser ist freiwillig und dient vor allem der Gefahrenprävention. Er wird von manchen Bundesländern als Sachkundenachweis akzeptiert.

Inhalt der Sachkundeprüfung

In einem praktischen und theoretischen Teil soll der Hundebesitzer beweisen, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu den Themen Hundeverhalten, Hundehaltung und Gefahrenvermeidung verfügt.

Im theoretischen Teil, bestehend aus einem Multiple Choice Test, muss der Hundebesitzer Fragen zu folgenden Themen beantworten:

  • Sozialverhalten & Kommunikation
  • Lerntheorie, Erziehung, Ausbildung
  • Gesundheit, Ernährung, Fortpflanzung
  • Hunde und Recht
  • Aggression und Angst
  • Rassenkenntnisse

Erst wenn der theoretische Teil bestanden ist, darf der praktische Teil absolviert werden.

Dabei werden Gehorsam des Hundes und das Verhalten von Hund und Halter in gewissen Alltagssituationen getestet. Hierbei achtet der Prüfer, wie reagiert der Hund z.B. auf Menschengruppen, anderen Hunden gegenüber, auf Autos oder auf die Kommandos seines Besitzers.