Du kannst eine Entschädigung im Rahmen einer Lebensversicherung Grundschutz erhalten für:

  • Nachgewiesenen Abort
  • Totgeborenes Fohlen
  • Resorbiertes Fohlen nach nachgewiesener Trächtigkeit
  • Fohlen, das innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt stirbt oder eingeschläfert werden muss
  • Entschädigung in Höhe von 1000€, wenn die Stute innerhalb der ersten 30 Lebenstage des Fohlens stirbt