Du kannst eine Entschädigung im Rahmen einer Lebensversicherung Grundschutz erhalten für:
- Nachgewiesenen Abort
- Totgeborenes Fohlen
- Resorbiertes Fohlen nach nachgewiesener Trächtigkeit
- Fohlen, das innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt stirbt oder eingeschläfert werden muss
- Entschädigung in Höhe von 1000€, wenn die Stute innerhalb der ersten 30 Lebenstage des Fohlens stirbt
Züchter-Versicherung
Die Agria Züchter-Versicherung ist eine spezielle Versicherung für diejenigen, die Fohlen züchten. Wir haben eine Kombilösung entwickelt, die sowohl den Fötus als auch das Fohlen absichert. Die Versicherung kann ab dem 40. Tag der Trächtigkeit bis einschließlich 30 Tage vor dem erwarteten Abfohlen abgeschlossen werden.
Die Versicherung umfasst auch eine Versicherung für die tierärztliche Versorgung des Fohlens in den ersten 30 Lebenstagen, die der Krankenvollversicherung Premium entspricht. Die Versicherung deckt die Kosten für die Behandlung des Fohlens bis 10.000 EUR.
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Die eigene Krankenvollversicherung der Stute muss nicht in Anspruch genommen werden, wenn das Fohlen in den ersten 30 Lebenstagen tierärztlich behandelt werden muss, und so bleibt die gesamte Versicherungssumme der Stute bestehen, wenn die Stute Behandlung benötigt.
Wenn du innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt des Fohlens eine Einzelversicherung für dein Fohlen abschließst, ist diese im gleichen Umfang wie der Versicherungsschutz Züchter-Versicherung von den Wartezeiten befreit.
Die Züchter-Versicherung von Agria kann für Stuten abgeschlossen werden, die zum Zeitpunkt des Abfohlens zwischen 3 und 22 Jahre alt sind.
Höhe der Entschädigung und Selbstbeteiligung
Die Versicherung erstattet für tierärztliche Untersuchungen, Behandlungen und Operationen bei Krankheit, Verletzung oder Unfall des Fohlens bis zu seinem 30. Lebenstag bis zur Versicherungssumme von 10.000€ und hat eine feste Selbstbeteiligung von 200 EUR und einen Erstattungssatz von 80%.
Die Versicherung erstattet bei Tod und Nottötung des Fötus/des Fohlens bis zum 30. Lebenstag.
Versicherungssumme wählbar zwischen 1.000€ und 3.000€, keine Selbstbeteiligung.