Wenn du eine Versicherung abschließst, wird die Versicherung ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem du sie abgeschlossen hast. Für Schäden, die durch plötzliche äußere Einwirkungen verursacht werden, gilt die Versicherung unmittelbar und ohne Wartezeit.
Nach wirksam werden hat deine Tierversicherung eine Wartezeit von 20 Tagen bei Krankheiten. Dies bedeutet, dass die Versicherung für dein Tier keine Krankheiten abdeckt, die innerhalb von 20 Tagen nach Inkrafttreten der Versicherung aufgetreten sind oder sich zu entwickeln begonnen haben.
Für einige bestimmte Krankheiten kann die Wartezeit für unsere Hunde- und Katzenversicherung bis zu zwölf Monate betragen. Dies gilt zum Beispiel bei degenerativen Rücken- und Gelenkerkrankungen und versteckten Krankheiten. Weitere Informationen hierzu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Schäden, die durch plötzliche äußere Einwirkung verursacht werden, gilt die Tierversicherung unmittelbar und ohne Wartezeit.
Bitte beachte, dass deine Tierversicherung nicht für Krankheiten, Verletzungen oder andere Schadensereignisse gilt, die vor Abschluss der Versicherung aufgetreten sind oder sich zu entwickeln begonnen haben.
In einigen Ausnahmefällen kann die Wartezeit wegfallen:
Hund
In folgenden Fällen entfällt die Wartezeit:
- Verletzung Ihres Tieres, die durch ein plötzliches äußeres Ereignis/Trauma verursacht wird
- Im Falle der direkten Übertragung einer gleichwertigen Versicherungsdeckung von einer anderen Versicherungsgesellschaft oder einem anderen Versicherungsnehmer bei Agria, vorausgesetzt, dass der Belang dort versichert gewesen wäre.
- In Deutschland geborene Welpen, die in einem dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angeschlossenen Zuchtverein registriert sind und innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt, spätestens jedoch im Alter von 4 Monaten, versichert werden. Zudem muss ein Attest eines deutschen Tierarztes vorliegen, das zum Zeitpunkt der Übergabe an den Welpenkäufer nicht älter als 14 Tage ist.
- Wenn die Versicherung am selben Tag oder am Tag nach der Geburt für Welpen/Kätzchen abgeschlossen wird, deren Mutter eine aktuelle Agria Zucht Krankenzusatzversicherung hat.
- Die Versicherung ist auch wartezeitfrei, wenn sie im Alter von 6 Wochen einschließlich des Tages der Geburt, spätestens jedoch im Alter von 4 Monaten, für den Welpen/ den Katzenwelpen abgeschlossen wird, dessen Mutter eine aktuelle Agria Zucht Krankenzusatzversicherung hat.
Katze
In folgenden Fällen entfällt die Wartezeit:
-
Verletzung Ihres Tieres, die durch ein plötzliches äußeres Ereignis/Trauma verursacht wird
-
Im Falle der direkten Übertragung einer gleichwertigen Versicherungsdeckung von einer anderen Versicherungsgesellschaft oder einem anderen Versicherungsnehmer bei Agria, vorausgesetzt, dass der Belang dort versichert gewesen wäre.
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In Deutschland geborene Katzenwelpen, die beim 1. Deutschen Edelkatzenzüchter-Verband e. V. (1.DEKZV e. V.) oder einem anderen von Agria zugelassenen Verband registriert sind, die innerhalb von 10 Tagen ab Geburtsdatum, spätestens jedoch im Alter von 4 Monaten versichert werden. Zudem muss ein Attest eines deutschen Tierarztes vorliegen, das zum Zeitpunkt der Übergabe an den Welpenkäufer nicht älter als 14 Tage ist.
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Wenn die Versicherung am selben Tag oder am Tag nach der Geburt für Welpen/Kätzchen abgeschlossen wird, deren Mutter eine aktuelle Agria Zucht Krankenzusatzversicherung hat.
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Die Versicherung ist auch wartezeitfrei, wenn sie im Alter von 6 Wochen einschließlich des Tages der Geburt, spätestens jedoch im Alter von 4 Monaten, für den Welpen/ den Katzenwelpen abgeschlossen wird, dessen Mutter eine aktuelle Agria Zucht Krankenzusatzversicherung hat.